Im Fahrerlaubnisrecht spielt der Begriff "Eignung" eine zentrale Rolle. Damit ist die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen gemeint. In §2 Absatz 4 Straßenverkehrsgesetz heißt es dazu: "Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat. "
Die Erteilung und der Fortbestand einer Fahrerlaubnis setzen voraus, dass bei dem Bewerber/ der Bewerberin bzw. dem Inhaber/ der Inhaberin Eignung vorliegt. Anders formuliert: Sofern ein/e Fahrerlaubnisbewerber/in oder ein/e Fahrerlaubnisinhaber/in nicht oder nicht mehr geeignet ist, wird eine beantragte Fahrerlaubnis nicht erteilt, bzw. eine bestehende Fahrerlaubnis entzogen.
Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) dient der Fahrerlaubnisbehörde als Grundlage zu entscheiden, ob die untersuchte Person zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist oder nicht.
Das Ergebnis der MPU wird in einem Gutachten festgehalten.